Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen, das weitreichende Änderungen der Pflegeleistungen ab dem 1. Januar 2027 vorsieht. Das Gesetz ist noch nicht final im Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Scheinbar einfach…
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ klingt oft so, als ließe sich die Versorgung zuhause einfach organisieren. In der Praxis tragen Angehörige häufig den größten Teil – und das ist weder selbstverständlich noch grenzenlos zumutbar. Angehörige haben ein Recht auf Erholung und darauf, nicht allein gelassen zu werden.
Vier Stunden im Monat reichen bei regelmäßigem oder hohem Pflegebedarf nicht für eine verlässliche Versorgung. Solche Stunden können einzelne Aufgaben ergänzen, ersetzen aber keine tägliche Hilfe und keine Entlastung rund um die Uhr. Wenn Pflegedienste keine Kapazitäten haben, hilft ein bewilligter Anspruch auf dem Papier wenig. Das ist ein reales Versorgungsproblem, kein persönliches Versagen der Familie.
Als Ersatz für bisherige Leistungen soll ein zweckgebundenes Überbrückungsbudget für akute Ausfälle und Krisensituationen in der häuslichen Pflege eingeführt werden. Vorgesehen sind bis zu 1.855 Euro pro Jahr bei Pflegegrad 2 und 3 sowie bis zu 2.285 Euro pro Jahr bei Pflegegrad 4 und 5. Zugleich sollen weitere Anteile der bisherigen Entlastungsleistungen in andere Leistungstöpfe überführt werden: in das Pflegesachleistungsbudget, das Pflegegeld sowie ein neues Sozialraumbudget.
Privatpflege fällt runter
Kritiker und Verbände bemängeln, dass das Überbrückungsbudget vor allem für professionelle Notdienste oder stationäre Kurzzeitpflege vorgesehen sein könnte. Die flexible Bezahlung privat organisierter Ersatzpflege – etwa durch Nachbarn, Freunde oder Familienmitglieder – droht dadurch stark eingeschränkt zu werden oder ganz wegzufallen. Gerade solche vertrauten und kurzfristig verfügbaren Hilfen sind für viele Familien wichtig, wenn professionelle Angebote vor Ort fehlen. Auch die Umverteilung bisheriger Entlastungsleistungen wirft die Frage auf, ob Betroffene künftig tatsächlich mehr passende Unterstützung erhalten – oder ob flexibel nutzbare Hilfen verloren gehen.
Hinzu kommt die Sorge, dass der Zugang zu einem Pflegegrad schwieriger werden könnte. Vorgesehen sind offenbar höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade und eine veränderte Punktebewertung. Dadurch könnten Menschen trotz erheblichen Unterstützungsbedarfs schwerer einen Pflegegrad erreichen oder in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft werden. Die konkreten Folgen hängen von der endgültigen Ausgestaltung der Regeln ab.
Unflexibel
Besonders deutlich könnten die Einschnitte für Menschen mit Pflegegrad 1 ausfallen: Der Entlastungsbetrag, der nach den derzeitigen Angaben vollständig gestrichen werden soll, beträgt aktuell bis zu 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden und kann beispielsweise für anerkannte Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote eingesetzt werden; es handelt sich nicht um frei verfügbares Pflegegeld. Fällt diese Leistung weg, verlieren Betroffene eine wichtige Möglichkeit, Unterstützung im Alltag zu finanzieren.
Je nach Pflegegrad und Situation kommen außerdem Tages- oder Nachtpflege sowie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag infrage. Doch auch diese Ansprüche helfen nur, wenn tatsächlich Personal und Angebote verfügbar sind. Die Pflegekasse muss eine Beratung anbieten; zusätzlich können Pflegestützpunkte helfen, Leistungen und örtliche Angebote zu klären.
Wichtig ist, der Pflegekasse schriftlich mitzuteilen, welche Versorgung fehlt und was Angehörige nicht mehr leisten können. Wenn die Pflege zuhause dadurch nicht sicher gewährleistet ist, sollte man das offen ansprechen und auch eine vorübergehende oder dauerhafte stationäre Versorgung prüfen. Das ist keine Schuldzuweisung und kein Scheitern.
Autor
Jeannette Paech (Stadtverordnete in Teltow)
Mit Unterstützung von ChatGPT


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